Betreuungsgesetz

Mit dem 1. Januar 1992 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Betreuungsgesetz in Kraft, mit dem die bisherigen Maßnahmen der „Vormundschaft und Pflegschaft“ abgelöst wurden.
Nach diesem Gesetz wird denjenigen Menschen, die aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder anderer Problematiken ihre persönlichen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden oder regeln können, ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.
Die rechtliche Betreuung soll eine partnerschaftlich geprägte Hilfestellung sein und dazu beitragen, die Selbständigkeit des Betreuten soweit wie möglich zu erhalten. Das persönliche Wohl des einzelnen Betroffenen steht dabei im Vordergrund.

 

 

 

 

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