Betreuungsgesetz

Mit dem 1. Januar 1992 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Betreuungsgesetz in Kraft, mit dem die bisherigen Maßnahmen der „Vormundschaft und Pflegschaft“ abgelöst wurden.
Nach diesem Gesetz wird denjenigen Menschen, die aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder anderer Problematiken ihre persönlichen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden oder regeln können, ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.
Die rechtliche Betreuung soll eine partnerschaftlich geprägte Hilfestellung sein und dazu beitragen, die Selbständigkeit des Betreuten soweit wie möglich zu erhalten. Das persönliche Wohl des einzelnen Betroffenen steht dabei im Vordergrund.

 

Unsere Aufgaben

Als Fachkräfte unterstützen wir Sie auch in schwierigen Situationen – wenn Sie sich näher über unsere Arbeit informieren möchten, rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie auch vor Ort!

Erledigung von Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten

Im Rahmen des Aufgabenkreises Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten sind wir zuständig für Antragstellungen, Schriftverkehr und Telefonate mit Behörden, Ämtern und sonstigen Institutionen. Wir sind verpflichtet, die Rechte des Betreuten gegenüber Behörden jeglicher Art zu vertreten und z.B. im Fall von Ablehnungsbescheiden Widerspruch einzulegen oder entsprechend dem SGB mitzuwirken. Zu diesem Aufgabenkreis gehören auch ausländerrechtliche Angelegenheiten, Wehrdienst, Pass- oder sonstige Vertragsangelegenheiten (Arbeits-, Miet-, Versicherungsverträge etc.).

Organisation sozialer Hilfsangebote
 

Im Rahmen des Aufgabenkreises Gesundheitssorge sind wir auch für die notwendige Versorgung des betreuten mit sozialen Hilfsangeboten verantwortlich. Wir stellen den Kontakt her zu ambulanten Pflegediensten und weiteren Untzerstützungsangeboten (Ambulant betreutes Wohnen, Besuchsdienste, Haushaltshilfe) und koordinieren deren Einsätze.

Sorge für die Gesundheit
 

Im Rahmen des Aufgabenkreises Gesundheitssorge vertreten wir die Interessen des Betreuten gegenüber Ärzten, Pflegeeinrichtungen etc. und kümmern uns um dessen gesundheitlichen Belange. Der Betreuer kann entscheiden, welche gesundheitlichen Maßnahmen im Interesse des Betroffenen notwendig sind. Hierzu gehören die ärztliche und pflegerische Versorgung, die Versorgung mit medizinischen oder pflegerischen Hilfsmitteln, die Einleitung therapeutischer Maßnahmen, die Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen, die Einwilligung zu Operationen und die Sicherstellung von Medikamenteneinnahmen.

Klärung von Wohnungsangelegenheiten
 

Im Rahmen des Aufgabenkreises Wohnungsangelegenheiten kümmern wir uns um alle Belange, die mit dem häuslichen Umfeld des Betreuten zu tun haben (Mietzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuern, Telefongebühren, Kabelanschluss, etc.). Der Betreuer organisiert notwendige Renovierungsmaßnahmen, hält Kontakt zum Vermieter oder beantragt weitere Hilfen (z.B.Wohngeld). Die eigene Wohnung ist als Lebensmittelpunkt und vertraute Umgebung durch das Grundgesetz besonders geschützt, deren Erhalt hat für uns immer Priorität. Sollte dennoch eine Kündigung  notwendig sein (z.B. bei einem Umzug in ein Pflegeheim), muss diese zunächst vom Betreuungsgericht genehmigt werden.

Verwaltung des Einkommens und Vermögens

Im Rahmen des Aufgabenkreises Vermögenssorge können wir alle notwendigen finanziellen Angelegenheiten regeln. Hierzu gehören die Beantragung Feststellung und Durchsetzung von Einkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Sozialhilfe, Krankengeld, Unterhalt), aber auch der Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, die Verwaltung vorhandener Bankkonten und des Vermögens oder die Verwaltung von Immobilien. Wir sind auch verantwortlich für die Schuldenregulierung und im Bedarfsfall für die Geldeinteilung. Umfangreiche Geldgeschäfte (Erwerb- oder Verkauf von Grundstücken oder Immobilien, Kreditaufnahme, etc.) müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.

Sprechstunde bei uns!

jeden Donnerstag
von 9 - 12 Uhr

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